Hinweise zur Erstellung der Wahlliste

22. Oktober 2008, 14:07 von Wahlleiterin

  1. Die Verwendung des Formblattes „Wahlliste“ ist freiwillig. Es kann auch eine EDV-gestützt erarbeitete Liste abgegeben werden. Auch wenn der ZWA sich über die Einreichung einer Datei freut, ist ein Ausdruck der Liste in ihrer endgültigen Form erforderlich und im Zweifelsfalle die maßgebliche Information.
  2. Anstelle der vom ZWA herausgegebenen Einverständniserklärungen sind andere Formblätter möglich, sofern sie den Bedingungen der Wahlordnung entsprechen und insbesondere keine anderen irreführenden Informationen erhalten. Der ZWA bittet alle Listen, ihre Formblätter im Vorfeld bei der Wahlleiterin einzureichen. Eine Vorlage für Formblätter findet sich im Anhang der Wahlordnung.
  3. Die Studienfächer werden nach Möglichkeit so auf den Stimmzettel übernommen, wie sie auf den Einverständniserklärungen eingetragen sind. Gebräuchliche Abkürzungen (z.B. BWL) oder Varianten (Jura statt Rechtswissenschaft) sind aus Platzgründen zu verwenden.
  4. Amtsbezeichnungen („AStA-Vorsitzende“) oder Funktionen („JU-Vorsitzender Mittelfranken“) werden nicht veröffentlicht. Die Mitarbeit in einem Fachschaftsrat ist auch ein Amt, genauso wie die Mitgliedschaft in Gremien (Senat, Fachbereichs-rat, SP)
  5. Die Mitgliedschaft in Gruppen oder Parteien kann angegeben werden; Mitgliedschaften in Vereinigungen, die keinen Bezug zur Wahl erkennen lassen („3. Geige im Orchester Waldesruh“) oder URLs (Internetadressen) werden nicht veröffentlicht. Aus Platzgründen kann es hier zu (Ab-)Kürzungen kommen.
  6. Der ZWA wird stichenprobenartig alle Wahlbewerbungen prüfen. Es wird also dazu kommen, dass bestimmte Bewerber/innen telefonisch zu ihrer Einverständnisserklärung befragt werden. Vorsetzlich falsche Angaben (z.B. über Mitgliedschaft in Gruppen oder Organisationen) kann zur Streichung der Bewerberin/des Bewerbers führen.

Münster, 22.10.2008
Die Wahlleiterin Annemarie Schlicksupp