Wahlbekanntmachung

28. Oktober 2009, 22:04 von Wahlleiterin

Logo ZWAWahlbekanntmachung des Zentralen Wahlausschusses (ZWA) zur Durchführung der Wahl zum 52. Studierendenparlament, Wahl zu den Fachschaftsvertretungen (FSV), Wahl zur Ausländischen Studentenvertretung (ASV)

Abstimmungszeitraum: Montag, 30.11., bis Freitag, 04.12.2009.
Öffentliche Auszählung: Freitag, 04.12.09, ab 17 Uhr, Scharnhorststraße 121.

Wahl zum 52. Studierendenparlament (SP)
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder des SP beträgt 31. Die Studierendenschaft bildet einen Wahlkreis. Es gilt die Wahlordnung für SP-Wahlen vom 22.7.2002.


Wahl zu den Fachschaftsvertretungen (FSV)
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder beträgt bei Fachschaften mit bis zu 1.000 Studierenden 11 und bei einer Studierendenzahl größer als 1.000 insgesamt 15 Vertreter/innen. Die Anzahl der zu vergebenden Sitze in jeder Fachschaft in diesem Sinne ist ab dem 02.11.09 online unter http://zwa.studierendenschaft.ms abrufbar. Jede Fachschaft bildet einen Wahlkreis. Es gilt die Wahlordnung für FSV-Wahlen vom 22.7.2002.


Wahlgrundsätze für die SP- / FSV- Wahl
Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme, die sie/er für Kandidat/inn/en auf einer Wahllis-te abgibt. Die Sitze werden auf die Wahlliste im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen nach dem Höchstzahlenverfahren nach d´Hondt vergeben. Die danach auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den in den Wahllisten aufgeführten KandidatInnen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Entfallen auf eine Wahlliste mehr Sitze als diese Kandidat/inn/en umfasst, so bleiben die Sitze unbesetzt; die Gesamtzahl der Sitze verringert sich dementsprechend. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so wird der Sitz der nachfolgenden Kandidatin/dem nachfolgenden Kandidaten derselben Wahlliste zuge-teilt. Bei Stimmgleichheit mehrerer Kandidat/inn/en auf einer Wahlliste entscheidet die Rei-henfolge auf der Wahlliste. Bei Stimmgleichheit mehrer Listen entscheidet die Wahlleiterin durch Los.

Wahl zur Ausländischen Studierendenvertretung (ASV)
Die Zahl der zu wählenden Mitglieder der Ausländischen Studierendenvertretung beträgt 15. Die ausländischen Studierenden bilden 5 Wahlkreise:
1. Kontinent Afrika
2. Kontinent Asien und Ozeanien
3. Süd- und Mittelamerika
4. EU- Staaten, EFTA-Staaten, Nordamerika, Australien und Neuseeland
5. sonstige Staaten Europas einschließlich Türkei, Russland, Georgien, Armenien, Aserbai-dschan
Die Anzahl der Sitze je Wahlkreis ergibt sich aus der Studierendenzahl des Wintersemesters 2009/10. Die Sitzverteilung auf die einzelnen Wahlkreise ist ab dem 02.11.09 online unter http://zwa.studierendenschaft.ms abrufbar.
Jede Wählerin/jeder Wähler hat eine Stimme, die sie für eine Kandidatin / einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis abgibt. Gewählt sind diejenigen Kandidat/in/en, welche die meisten Stimmen ihres Wahlkreises auf sich vereinen, bei Stimmengleichheit entscheidet der Wahlleiterin über die Reihenfolge durch Los. Werden in einem Wahlkreis weniger Personen in die ASV gewählt als Sitze zu besetzen sind, so bleiben die Sitze unbesetzt; die Größe der ASV verringert sich dementsprechend. Scheidet ein gewähltes Mitglied aus, so wird der Sitz der nachfolgenden Kandidatin/ dem nachfolgenden Kandidaten des gleichen Wahlkreises zugeteilt. Es gilt die Wahlordnung für ASV-Wahlen vom 22.07.2002.

Wahlbewerbung
Einreichung der Wahlbewerbung: 09.11.09, 24 Uhr
per Post (eingehend) oder persönlich bei der Wahlleiterin (Schlossplatz 2a, Raum 10),
kein Nachtbriefkasten.
Die notwendigen Unterlagen für die Wahlbewerbung können einschließlich Vordrucken für Einverständniserklärungen, Wahllisten und Unterstützung der Wahlliste sowie ein Formular für das ASV-Wahlinfo im Büro des AStA, Schlossplatz 1 (Öffnungszeiten Mo.- Do. 9-16 Uhr, Fr. 9-14 Uhr) abgeholt werden oder unter http://zwa.studierendenschaft.ms heruntergeladen werden.

Wahlberechtigtenverzeichnis

Auslage an Werktagen im Büro des ZWA (Schlossplatz 2a, Raum 10) 02.11. - 06.11., 10.00 - 12.00 Uhr

Einsprüche dagegen bis zum 06.11., 12.00 Uhr

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Studierendenschaft, die am 35. Tag vor dem 1. Wahltag an der Hochschule eingeschrieben sind, Zweithörer/innen und Gasthörer/innen sind nicht wahlberechtigt. Wahlberechtigt und wählbar sind nur die Studierenden, die im WählerInnenverzeichnis eingetragen sind. Einsprüche gegen das WählerInnenverzeichnis können beim Wahlleiterin innerhalb der Auslagefrist (siehe oben) eingelegt werden.

Wahlberechtigt für die ASV sind nur die ausländischen Mitglieder der Studierendenschaft in dem Ihrem Herkunftsland zugeordneten Wahlkreis gemäß den Bestimmungen des §4 der Wahlordnung der ASV.

Antrag auf Briefwahl

Postweg (datum des Poststempels) 20.11.2009

Persönlich bei der Wahlleiterin oder im Nachtbriefkasten des Schlosses 27.11.2009

Eingang der Briefwahlstimmen im ZWA-Büro (Schlossplatz 2a, Raum 10) 04.12.2009, 16.00 Uhr

Wahlberechtigte können Ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Briefwahl kann formlos beim Zentralen Wahlausschuss beantragt werden. Ein Vordruck für die Anforderung der Briefwahlunterlagen kann unter
http://zwa.studierendenschaft.ms herunter geladen werden.

Ort der Stimmabgabe:
ZWA (Schlossplatz 2a, Raum 10), Schloss (Schlossplatz 2), Mensa I* (am Aasee), Mensa II (am Coesfelder Kreuz), Universitätsbibliothek (Krummer Timpen 3-5), Anatomiegebäude (Versaliusweg 2-4), Anglistik (Johannistr. 12-20), Bispinghof Block B (Bispinghof), Brücke* (Wilmergasse 1-4), Chemie (Wilhelm-Klemm-Str. 8), Fürstenberghaus (Domplatz 20-22), Geographie (Robert-Koch-Str. 18), Hörsaalgebäude H1 (Hindenburgplatz), Hüfferstiftung* (Hüfferstr. 27), Juridicum (Universitätsstr. 14-16), Katholische Theologie (Johannistraße 8-10), Leonardocampus* (Leonardocampus), Mathematik (Einsteinstr. 64), Medizinisches Lehrgebäude (Albert-Schweitzer-Str. 21), Mensa Georgskommende (Georgskommende 33), Musikhochschule* (Ludgeriplatz 1), Pharmazie (Hittorfstr. 58), Physik (Wilhelm-Klemm-Str. 10), Politik (Scharnhorststr. 100), Zweigbibliothek Sozialwissenschaften (Scharnhorststr. 103), Psychologie (Fliednerstr. 21), Soziologie (Scharnhorststr. 121), Sport (Horstmarer Landweg/ IfL), Zahnklinik (Waldeyerstr. 30).

Vorrausetzung für die Stimmabgabe ist ein gültiger Studierendenausweis mit Lichtbild oder ein Studierendenausweis ohne Lichtbild in Verbindung mit einem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein). Ohne Studierendenausweis ist die Stimmabgabe während der Wahlwoche in Verbindung mit einem Lichtbildausweis im Büro des ZWA (Schlossplatz 2a, Raum 10), möglich.

Öffnungszeiten der Urnen:
Montag, 30.11 bis Donnerstag, 203.12..: 09.00 - 18.00 Uhr, Freitag 04.12.: 09.00 - 16.00 Uhr. Die mit (*) gekennzeichneten Urnen haben abweichende Öffnungszeiten.

Münster, den 28.10.2009,
Die Wahlleiterin
Emilia Simon
ZWA, c/o AStA der Universität Münster, Schlossplatz 1, 48149 Münster