Stellungnahme der Wahlleiterin zum Vorwurf der Verschleierung
30. November 2009, 16:34 von Wahlleiterin
In der letzten Woche wurde dem AStA-Vorsitzenden in seiner Funktion als Rechtsaufsicht der Studierendenschaft die Bitte eines ZWA-Mitglieds auf Prüfung des unten dargelegten Falls zugeleitet.
Ohne jegliche weitere Kommunikation zum ZWA veröffentlichte dieser daraufhin den Vorwurf der Verschleierung gegen mich, was zu Wahlmanipulationsvorwürfen durch den gesamten Zentralen Wahlausschuss führte. Da mir somit durch die Rechtsaufsicht der Studierendenschaft keinerlei Möglichkeit gegeben wurde, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, möchte ich dieses nun öffentlich tun.
Der Zentrale Wahlausschuss erhielt am 25. November 2009 gegen mittag eine E-Mail einer Person, die nicht mehr auf der Liste der Juso-HSG kandidieren wollte, da sie nun selbst einen Lehrauftrag an der Universität Münster wahrnimmt.
Bei dem darauf folgenden Telefonat wurde festgestellt, dass die persönliche Aussage stark von der missverständlichen Formulierung in der E-mail abweicht, woraufhin die E-Mail mit der Bitte um eine erneute Zusendung einer klarer formulierten E-mail von mir gelöscht wurde.
Wie mir von der Rechtsaufsicht der Universität bestätigt wurde, war diese E-Mail jedoch zu keinem Zeitpunkt von Bedeutung für das Wahlverfahren oder den Wahlvorgang. Gemäß Wahlordnung endete die Frist für den Widerruf eines Einverständnisses am 11. November. Mit der Erklärung der Gültigkeit der Wahlbewerbung, wird das Einverständnis unwiderruflich. Einspruchsmöglichkeiten nach dieser Frist sind durch die Wahlordnung explizit nicht vorgesehen und somit ist die Streichungen von KandidatInnen generell nicht möglich.
Auch für einen eventuellen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl war diese E-mail nicht von Bedeutung, da nur solchen Einsprüchen stattgegeben werden kann, die einen Verstoß gegen Verfahrensbestimmungen der Wahlordnung beinhalten. Der ZWA hat jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten alle Wahlbewerbungen in einem komplexen Verfahren geprüft und die nun vorliegenden Wahlbewerbungen in seiner Sitzung angenommen, womit sie für gültig erklärt wurden.
Der Vorwurf der Verschleierung von Tatsachen und erst recht der Vorwurf der Manipulation sind somit eindeutig falsch!
Zudem bin ich in meiner Funktion als Wahlleiterin als eigenes Wahlorgan berechtigt den Schriftverkehr zu verwalten, bedaure jedoch sehr den Vertrauensbruch, den meine Handlung im Wahlausschuss scheinbar hervorgerufen hat.
Emilia Simon
